In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag eine Änderung des Asylgesetzes debattiert (Drs. 19/4456). Dabei geht es um Mitwirkungspflichten Schutzberechtigter im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren.
Vorgesehen ist eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen bei der regelmäßigen Überprüfung, ob die Anerkennungsgründe fortbestehen. Bislang besteht nur im Asylantragsverfahren eine Mitwirkungspflicht. Sollten die Betroffenen die Mitwirkung in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren verweigern, drohen ihnen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf verwaltungsrechtliche Sanktionen wie die Festsetzung eines Zwangsgeldes.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion